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Aktienbuch

Gepostet von Börsenlexikon am 27. Feb, 2010 in A, Börsenlexikon

Das Aktienbuch – das oft auch als Aktienregister bezeichnet wird – beinhaltet alle Namen der Inhaber von Namensaktien. Die Inhaber von Namensaktien werden im Gegensatz zu den leichter übertragbaren Inhaberaktien in das sog. Aktienbuch eingetragen, so dass dieses alle stimm- und dividendenberechtigten Aktionäre einer Gesellschaft enthält. Hierfür werden i. d. R. Name, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers eingetragen sowie Stückzahl der Aktien. Außerdem finden sich im Aktienbuch die Aktiennummer und – sofern es sich um Nennbetragsaktien handelt – auch der jeweilige Nennbetrag der Aktien.

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Aktienanleihe

Gepostet von Börsenlexikon am 25. Feb, 2010 in A, Börsenlexikon

Die Aktienanleihe ist ein sog. Strukturiertes Finanzprodukt, welches somit aus der Kombination mehrerer Produkte besteht. Entscheidendes Kriterium ist die Entscheidungsmöglichkeit des Emittenten am Ende der Laufzeit, ob er den nominalen Wert oder aber eine zuvor definierte Anzahl Aktien liefert. Der Anleger bekommt darüber hinaus Kuponzahlungen, ein Kupon ist definiert als der Teil eines Wertpapiers, der zu einem Zinsbetrag oder einem Gewinnanteil berechtigt. Meist wird der Begriff Kupon im Sinne von Nominalzins – beispielsweise einer Anleihe – benutzt. Eine Aktienanleihe ist also eigentlich der Erwerb eines Wertpapiers, für den jährlich ein Kupon bezahlt wird. Meist liegt dieser Kupon deutlich über dem Wert regulärer Anleihen. Entscheidend ist jedoch in jedem Fall das Wahlrecht des Emittenten am Ende der Laufzeit, entweder den Nominalbetrag oder aber eine Anzahl Aktien zurück zu zahlen. Diese Entscheidung wird i. d. R. nach dem Kurs des Wertpapiers gegen Laufzeitende getroffen. Liegt der Kurswert unter dem zuvor definierten Basiswert, so werden Aktien ausgegeben, liegt er darüber, so wird der Nominalbetrag ausgezahlt. Eine Aktienanleihe ist für den Anleger vorteilhaft, da dieser bei einem eventuellen Kursverlust der Aktie nur gering beteiligt wird. Allerdings ist die Beteiligung des Anlegers an Gewinnen ebenfalls nur anteilig, da der Gewinn nach oben gekappt wird. Deshalb ist es sinnvoll, Aktienanleihen nur bei moderat steigenden oder aber bei gleichbleibenden Kursen zu kaufen.

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Aktie

Gepostet von Börsenlexikon am 24. Feb, 2010 in A, Börsenlexikon

Der Begriff der Aktie wird nach dem deutschen Aktiengesetz definiert als ein Anteil des Grundkapitals, einen Anteilsschein oder den Geschäftsanteil eines Aktionärs an der Aktiengesellschaft. Ein Anteilsschein ist ein Wertpapier, das einen Anteil an einer Aktiengesellschaft darstellt. Der Geschäftsanteil eines Aktionärs an der Aktiengesellschaft ist die Summe aller Rechte und Pflichten eines Aktionärs bezüglich der Aktiengesellschaft, wobei man als Aktionär die Person oder Institution bezeichnet, die eine Einlage auf die Aktie geleistet hat. Gesellschaften, deren Grundkapital in Form von verbrieften Aktien vorliegt, werden als Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien bezeichnet.

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Agio

Gepostet von Börsenlexikon am 23. Feb, 2010 in A, Börsenlexikon

Der Begriff „Agio“ – von ital. agio (Bequemlichkeit) – bezeichnet ein Aufgeld oder eine Aufzahlung und meint damit einen Aufschlag auf den eigentlichen Wert, den sog. Nennwert. Dieser Aufschlag wird i. d. R. in Prozent dargestellt. Benötigt man beispielsweise ein Darlehen, welches zu 100 % ausgezahlt werden soll, so zahlt man bei einem Agio von z. B. 2 % in der Summe 102 % zurück. Das Gegenstück zum Agio ist das sog. Disagio, der Abschlag, um den sich der Betrag reduziert. Hierbei erhält man von der Bank nicht die volle Summe, sondern den um das Disagio reduzierten Betrag, also bei einem Disagio von 2 % nur 98 %.

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Ad-hoc-Mitteilung

Gepostet von Börsenlexikon am 22. Feb, 2010 in A, Börsenlexikon

Als Ad-hoc-Mitteilung oder auch Ad-hoc-Publizität bezeichnet man die Mitteilungspflicht von Emittenten, also von Herausgebern erstmalig in Umlauf gebrachter Wertpapiere. Diese Pflicht wird im deutschen Wertpapierhandelsgesetzt klar geregelt und zieht die sog. Ad-hoc-Mitteilung nach sich. Gelegentlich wird die Ad-hoc-Mitteilung auch als Börsenmitteilung oder Pflichtmitteilung bezeichnet. Entscheidend für die Ad-hoc-Mitteilung ist das Auftreten von Umständen, die den Börsenkurs des betreffenden Wertpapiers massiv beeinflussen. Dies kann auch wie z. B. bei Schuldverschreibungen eine Beeinträchtigung des Herausgebers der Papiere sein, dessen Verpflichtungen nachkommen zu können.

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