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Abschreibung

Unter Abschreibung versteht man den Wertverlust eines Firmenvermögens. Dieses Vermögen setzt sich i. d. R. aus dem sog. Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen zusammen. Der Wertverlust hat unterschiedliche Gründe wie z. B. Alterung und Verschleiß oder aber auch Unfallschaden. Auch Preisverfall kann ein Grund für Wertverlust sein. Generell berücksichtigt man die Abschreibung als Gewinnminderung, wobei handelsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten zugrunde gelegt werden. Steuerrechtlich wird der Wertverlust als Betriebsausgabe definiert und als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Grundsätzlich dient die Abschreibung dem Zweck, jederzeit auf den aktuellen Wert des Betriebsvermögens zugreifen zu können.

Eine Abschreibung ist nicht unbedingt abzuschreiben

Die Abnutzung des Anlagevermögens stellt eine Form von abziehbaren Kosten dar. Gegenstände des sog. Umlaufvermögens werden nur teilweise abgeschrieben, da diese dem Unternehmen nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Beispiele sind Fremdkapital oder Lieferantenkredite, Betriebsstoffe, Forderungen, Wertpapiere oder Anzahlungen. Anders gestaltet sich die Abschreibung des Anlagevermögens. Als Anlagevermögen werden alle längerfristig genutzten Wirtschaftsgüter bezeichnet, die im Betrieb zum Einsatz kommen. Dies können beispielsweise Patente und Lizenzen, aber auch Grundstücke, Immobilien, Maschinen, Betriebsausstattungen oder langfristige Beteiligungen an anderen Firmen sein. Die Abschreibung dieses Anlagevermögens kann auf verschiedene Arten erfolgen. Diese Arten werden als direkte und indirekte Abschreibung bezeichnet. Die direkte Abschreibung erfolgt, indem der Wert des betreffenden Gegenstands in der Firmenbilanz direkt und mit dem kompletten Betrag verbucht wird. Im Zuge der indirekten Abschreibung werden alle betreffenden Abschreibungen gesammelt und als Wertberichtigungsposten bezeichnet. Im Endeffekt ist die Bilanz bei beiden Methoden identisch. Die Abschreibung beginnt generell mit Beginn der Nutzung des Gegenstandes und endet mit dem Ausscheiden des Gutes aus dem Firmenkreislauf. Dies kann z. B. durch Verkauf oder auch Verschrottung der Fall sein. Erfolgt eine planmäßige Abschreibung, so hat der Gegenstand im letzten vorgesehenen Nutzungsjahr nur noch den Wert null und man bezeichnet in nunmehr als abgeschrieben. Grundsätzlich erfolgt eine Abschreibung aufgrund von Abnutzung oder Verschleiß, der zeitlich, verbrauchs- oder wie z. B. bei Firmenfahrzeugen auch witterungsbedingt sein kann. Eine weitere Ursache kann aber auch eine Wertminderung sein, die sich im technischen Fortschritt begründet oder auf Verschiebungen bei der Kundennachfrage beruht. Rechtliche Ursachen wie z. B. Ablauf von Nutzungsrechten oder auch von Schutzrechten wie z. B. Patenten kommen ebenfalls für eine Abschreibung in Betracht.

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