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Aktie

Der Begriff der Aktie wird nach dem deutschen Aktiengesetz definiert als ein Anteil des Grundkapitals, einen Anteilsschein oder den Geschäftsanteil eines Aktionärs an der Aktiengesellschaft. Ein Anteilsschein ist ein Wertpapier, das einen Anteil an einer Aktiengesellschaft darstellt. Der Geschäftsanteil eines Aktionärs an der Aktiengesellschaft ist die Summe aller Rechte und Pflichten eines Aktionärs bezüglich der Aktiengesellschaft, wobei man als Aktionär die Person oder Institution bezeichnet, die eine Einlage auf die Aktie geleistet hat. Gesellschaften, deren Grundkapital in Form von verbrieften Aktien vorliegt, werden als Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien bezeichnet.

Schlechte Aktien gibt es nicht nur an der Börse

Zunächst ist bei Gründung der Aktiengesellschaft eine Festlegung nötig, in wie viele Aktien das vorhandene Grundkapital unterteilt werden soll. Es ist möglich, Aktien in einem Buch zu verbriefen oder sie als einzelne Stücke zu drucken und auszugeben. Die Ausgabe der Aktien wird allgemein als Emission bezeichnet, der Herausgeber als Emittent. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können aufgrund einer Kapitalerhöhung weitere Aktien ausgegeben werden. Grundsätzlich werden Aktien in verschiedene Kategorien unterteilt, das Unternehmen kann hierbei auch entscheiden, ob alle Aktionäre gleich behandelt werden sollen (das sog. Prinzip der Einheitsaktie) oder ob es unterschiedliche Aktienarten geben soll. Aktien können daher z. B. nach Stimmrecht unterschieden werden in Stammaktien – also Aktien mit jeweils genau einem Stimmrecht – und Vorzugsaktien – das sind Aktien ohne Stimmrecht. Aktien können namentlich auf den Aktionär eingetragen sein – die sog. Namensaktien – oder es kann sich um leicht übertragbare Inhaberaktien handeln. Auch der Emissionszeitpunkt kann zu Unterscheidungen führen, so dass es junge und alte Aktien geben kann. Abhängig vom Unternehmensanteil gibt es darüber hinaus auch Nennbetrags- oder Nennwertaktien, die einen festen und individuell definierbaren Nennwert-Anteil am Grundkapital der Gesellschaft darstellen, sowie die Stückaktien, die alle den gleichen Anteil am Grundkapital beinhalten. Rechtlich es legitim, unterschiedliche Aktienarten zu mischen. Sobald die Aktien erzeugt wurden, können sie emittiert bzw. platziert werden, was bedeutet, dass sie an eine möglichst große Zahl an Käufern weitergegeben wird. Neue Aktien entstehen nur bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Umwandlung einer Firma oder Gesellschaft anderer Art in eine Aktiengesellschaft oder beim Splitting von Aktien. Dieses Aktiensplit ist die Aufteilung von Aktien in Aktien mit kleinerem Wert und dient dem bequemeren Handel mit den Aktien, der Börsenwert des Unternehmens bleibt hierbei gleich.

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