Aktienbuch
Das Aktienbuch – das oft auch als Aktienregister bezeichnet wird – beinhaltet alle Namen der Inhaber von Namensaktien. Die Inhaber von Namensaktien werden im Gegensatz zu den leichter übertragbaren Inhaberaktien in das sog. Aktienbuch eingetragen, so dass dieses alle stimm- und dividendenberechtigten Aktionäre einer Gesellschaft enthält. Hierfür werden i. d. R. Name, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers eingetragen sowie Stückzahl der Aktien. Außerdem finden sich im Aktienbuch die Aktiennummer und – sofern es sich um Nennbetragsaktien handelt – auch der jeweilige Nennbetrag der Aktien.
Aktienbuch – Die gelben Seiten der AG
Im Prinzip handelt es sich bei dem Aktienbuch einer Aktiengesellschaft um eine Art Verzeichnis aller Inhaber der Firmenaktien. Das Führen des Aktienbuchs ist zwingend vorgeschrieben und grundsätzlich gilt, dass nur derjenige als Aktionär bezeichnet werden kann, der im Aktienbuch verzeichnet ist. Hieraus resultiert, dass nur eine Person, die auch im Aktienbuch steht, Stimmrecht ausüben kann. Jede Änderung, die durch den Kauf oder Verkauf von Aktien der Gesellschaft auftritt, wird im Aktienbuch dokumentiert. So wird der Gesellschaft jederzeit ein Überblick über die Inhaber der Aktien ermöglicht. Das kann von großem Vorteil für die Gesellschaft sein, denn eventuelle Mehrheitsänderungen und ungünstige Verschiebungen werden frühzeitig bemerkt, so dass ggf. gegengesteuert werden kann. Darüber hinaus ist es der Gesellschaft jederzeit problemlos möglich, mit allen Aktionären in Kontakt zu treten, da ausnahmslos jeder Aktionär samt Adresse im Aktienbuch verzeichnet ist. Viele Gesellschaften nutzen außerdem die Möglichkeit, eine sehr spezielle Form der Namensaktie zu emittieren. Hierbei handelt es sich um die sog. vinkulierte Namensaktie. Soll eine solche Aktie verkauft werden, so muss die Gesellschaft diesem Verkauf zustimmen. Ziel dieser Sonderform ist es, Verkäufe von Aktien an unbekannte oder unerwünschte Käufer zu vermeiden oder einzuschränken. Beispielsweise wird so bei Aktienkäufen durch Konkurrenten erreicht, dass diese aufgrund der fehlenden Zustimmung des Emittenten kein Stimmrecht und auch kein Recht auf Dividende haben. Einigen sensiblen Geschäftszweigen wie z. B. der Rüstungsindustrie sind aus Sicherheitsgründen vinkulierte Namensaktien gesetzlich vorgeschrieben. Häufig kommt es jedoch vor, dass nicht die wirklichen Eigentümer der Aktien im Aktienbuch eingetragen sind, sondern Dritte, die die Aktien im Namen der Eigentümer erworben haben. Hierbei kann es sich beispielsweise um Depotbanken handeln, die das Depot für den Anleger bzw. eigentlichen Aktionär führen.