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Effektivzinssatz (eff)

Gepostet von Börsenlexikon am 31. Mrz, 2010 in Börsenlexikon, E

Wird von Effektivzinssatz, kurz eff, gesprochen, handelt es sich um einen Kostenfaktor, der auf einen Nominalkreditbetrag gerechnet wird. Effektivzinssatz ist auch als effektiver Jahreszinssatz oder effektiver Jahreszins bekannt. Angegeben werden die Kosten in Prozent, sie werden jährlich berechnet. Wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, bei dem sich während der Laufzeit der Zinssatz oder auch die anderen Kriterien der Preisbestimmung verändern könnten, ist von einem anfänglichen Effektivzinssatz die Rede. Bestimmt wird dieser effektive Jahreszins vom Disagio, Nominalzinssatz, der Tilgung und dauer einer Zinsfestschreibung. Es gibt für die Errechnung eines Effektivzinssatzes vorgegebene Rahmenbedingungen.

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Bonität

Gepostet von Börsenlexikon am 30. Mrz, 2010 in B, Börsenlexikon

Die Kreditwürdigkeit einer Person, dem Staat oder von einem Unternehmen wird als Bonität bezeichnet. Durch eine Ermittlung der Bonität kann festgestellt werden, ob ein Kreditnehmer die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, um die monatlichen Raten für die Rückzahlung zu entrichten. Bei einer Kreditvergabe spielt die Bonität immer eine sehr wichtige Rolle und ist oftmals das Entscheidungskriterium für die Zusage oder Ablehnung eines Kredites und die höhe der Zinsen. Die Bonität kann auf verschiedene Weise ermittelt werden. Zum einen nimmt das Kreditinstitut die Ermittlung selbst vor, oder es lässt die Kreditanfrage durch Dritte durchführen. Bei der Ermittlung durch en Kreditgeber wird ein Kredit-Scoring vorgenommen. Lässt der Kreditgeber die Bonität durch Dritte ermitteln, wird in der Regel eine Schufa-Auskunft eingeholt oder es wird bei anderen Rating-Agenturen nach den Daten eins Kreditgebers gefragt.

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Disagio

Gepostet von Börsenlexikon am 26. Mrz, 2010 in Börsenlexikon, D

Eine Gebühr, welche bei einem Darlehen als Vorauszahlung angesehen wird, nennt sich Disagio oder auch Abgeld. Vereinbart ein Kreditinstitut mit dem Darlehensnehmer ein Disagio, muss dieses mit der Auszahlung der Kreditsumme bezahlt werden und wird auch gleichzeitig von dieser abgezogen. Somit verringert das Disagio die eigentliche Auszahlungssumme. Auch bei Wertpapiergeschäften kann das Abgeld verlangt werden. In einem solchen Fall wird Betrag des Disagios von dem Nennwert abgezogen. Das Disagio wird in Prozent oder einem Pauschalbetrag angegeben.
Es gibt immer wieder Kreditinstitute, die das Abgeld verlangen. Ein Kreditnehmer verpflichtet sich mit dem Akzeptieren des Abgeldes dazu, nicht nur die Auszahlungssumme einschließlich Kosten und Zinsen zurückzubezahlen, es muss nämlich die gesamte Darlehenssumme an das Kreditinstitut bezahlt werden. Um aber über die gesamte gewünschte Kreditsumme verfügen zu können, nehmen viele Kreditnehmer einen höheren Kredit auf. So ist sicher gestellt, dass die Finanzierung auch im vollen Umfang ausgeführt werden kann. Es handelt sich bei einem Disagio um eine Bankgebühr, aus diesem Grund muss selbst bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung die gesamte Summe bezahlt werden. Es findet kein Ausgleich statt. Von Bank zu Bank kann sich die Höhe des Abgeldes unterscheiden, teilweise ist es auch möglich, dieses mit der Bank zu verhandeln. Wird beispielsweise ein Disagio in Höhe von 9 Prozent vereinbart und eine Kreditsumme von 10.000 Euro, bekommt der Kreditnehmer 9.100 Euro ausbezahlt, ist aber dazu verpflichtet, 10.000 Euro an die Bank zurückzubezahlen.

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Abgeld

Gepostet von Börsenlexikon am 24. Mrz, 2010 in A, Börsenlexikon

Das Abgeld ist im Wirtschaftsbereich ist auch unter den Begriffen Disagio oder Abschlag bekannt. Es kann sowohl bei der Ausreichung von einem Kredit als auch bei der Ausgabe von Devisen oder Wertpapieren vereinbart werden. Gegenteilig zum Abgeld steht das Aufgeld, auch als Agio bezeichnet.
Es ist bei Wertpapieren üblich, dass ein Abgeld einbehalten wird. Während der Laufzeit der Anlage führt es zu einer Minderung des eigentlichen Ertrages. Bei den Geldsorten findet durch ein Kreditinstitut entweder der An- oder der Abkauf dieser Geldsorten statt. Im Vergleich zu Zentralbanken, welche die Geldsorten zu dem realen Wechselkurs an- bzw. verkaufen, erfolgt dieser An- bzw. Abkauf bei Kreditinstituten ein Abschlag auf den Wechselkurs, der nicht zu verachten ist. Dieses Abgeld beträgt normalerweise bei zwei bis vier Prozent vom Nominalwert der Geldsorten.

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Aktienoption

Gepostet von Börsenlexikon am 7. Mrz, 2010 in A, Börsenlexikon

Aktienoptionen sind auch als Derivate bekannt. Es kann mit einer Aktienoption gehandelt werden, also gekauft oder verkauft, so wie es der Fall mit Aktien an den Börsen möglich ist. Diese Gemeinsamkeit der Aktienoption ist vielen Investoren oder Spekulanten von Aktien gar nicht bewusst. Allerdings muss beachtet werden, dass eine Aktienoption rechtlich etwas vollkommen anderes ist, als die Aktie. Eine Aktie nämlich repräsentiert die Teilhaberschaft an Unternehmen, eine Aktienoption aber nicht. Diese wird immer auf den Basispreis, oder auch ein Underlying genannt, bezogen. Bedeutet im Grunde, dass die Entwicklung der Option, welche zum Verkaufen oder Kaufen steht, von der Aktienentwicklung der Aktie abhängt, die mit der Aktienoption in Verbindung steht.
Kauft man sich eine Aktienoption eines Unternehmens an der Terminbörse Eurex, muss man die Entwicklung der Firmenaktie im Auge behalten. Entwickelt sich diese zu den Gunsten des Käufers, entwickelt sich auch die Option positiv für den Käufer. Eine Aktienoption hat, ebenso wie die Aktie, einen gewissen Preis, welcher als Optionsprämie bezeichnet wird. Diese Prämie wird auf Grund von zwei Punkten bestimmt. Zum einen dem inneren Wert der Aktienoption und zum anderem dem Zeitwert der Aktienoption.

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