Abgeld
Das Abgeld ist im Wirtschaftsbereich ist auch unter den Begriffen Disagio oder Abschlag bekannt. Es kann sowohl bei der Ausreichung von einem Kredit als auch bei der Ausgabe von Devisen oder Wertpapieren vereinbart werden. Gegenteilig zum Abgeld steht das Aufgeld, auch als Agio bezeichnet.
Es ist bei Wertpapieren üblich, dass ein Abgeld einbehalten wird. Während der Laufzeit der Anlage führt es zu einer Minderung des eigentlichen Ertrages. Bei den Geldsorten findet durch ein Kreditinstitut entweder der An- oder der Abkauf dieser Geldsorten statt. Im Vergleich zu Zentralbanken, welche die Geldsorten zu dem realen Wechselkurs an- bzw. verkaufen, erfolgt dieser An- bzw. Abkauf bei Kreditinstituten ein Abschlag auf den Wechselkurs, der nicht zu verachten ist. Dieses Abgeld beträgt normalerweise bei zwei bis vier Prozent vom Nominalwert der Geldsorten.
Abgeld – Weniger ist mehr
Als Prozentbetrag oder auch Auszahlungsbetrag wird das Abgeld bei Darlehen und Krediten angegeben. Erfolgt diese Angabe in Prozent, wird gleichzeitig der Kreditbetrag genannt. Es kann auch der Fall sein, dass das Abgeld als Auszahlungskurs angegeben wird. Dies bedeutet bei der Prozentnennung beispielsweise Kreditbetrag inklusive Kreditbetrag, beim Auszahlungskurs könnte es dann heißen: 91 Prozent, also würden bei einem Kreditbetrag von 100 Euro nur 91Euro ausbezahlt. Zurückbezahlt werden muss aber der Gesamtbetrag, heißt das Abgeld und der Kreditbetrag, der zur Verfügung gestellt wird.
Der Grund für die Vereinbarung von einem Abgeld ist meist eine Vereinbarung von einem geringeren Zinssatz, denn es ist eine Vorausbezahlung der Zinsen, welche die monatliche Rate für die Rückzahlung geringer hält. Dies allerdings gilt nur für den Zeitraum der genannten Zinsbindung im Kreditvertrag. Hier ist zu bedenken, dass der Kreditbetrag aber im Endeffekt höher ist, als ein Kredit oder Darlehen ohne Abgeld. In der Preisangabenverordnung wird dieses Verfahren vorgeschrieben und davon ausgegangen, dass der Kreditbetrag und das Abgeld komplett zu Anfang der Laufzeit des Kredites ausbezahlt werden und der Kredit binnen eines Monats nach der Auszahlung wieder getilgt wird.
Wird ein Kredit mit Abgeld vorzeitig getilgt, muss der Darlehensgeber das Abgeld zurückerstatten oder bei einer Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall berücksichtigen.
Anteilig kann in Abgeld kann dem Darlehensgeber nicht erstattet werden, weil dieses eine Vorauszahlung der Zinsen ist. Eine anteilige Erstattung ist nur möglich, wenn es sich um einen kündbaren Kredit handelt, für den keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen würde.