Aktiengesellschaft
Unter einer Aktiengesellschaft versteht man eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Es handelt sich rechtlich um eine privatrechtliche Vereinigung. Die Aktiengesellschaft als Gesellschaftsform ist besonders häufig bei Unternehmen mit sehr großem Kapitalbedarf anzutreffen. Grundsätzlich kann eine Aktiengesellschaft als Körperschaft bezeichnet werden, denn es ist eine rechtsfähige Einheit, die auf Mitgliedschaft basiert. Gleichzeitig handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der die Mitglieder bzw. Aktionäre mit ihrem jeweiligen Kapitaleinsatz haften. Die Aktien einer Aktiengesellschaft werden meist aber nicht zwingend an der Börse gehandelt. Aktionäre investieren in Aktiengesellschaften, um Erträge zu erhalten, meist besteht eine Aktiengesellschaft aus vielen Aktionären, die überwiegend passiv sind. Grundsätzlich nimmt ein Aktionär seine Rechte in Form des sog. Stimmrechts im Zuge einer Aktionärsversammlung wahr. Die Aktiengesellschaft zeichnet sich besonders dadurch aus, dass bei Kapitalbedarf neue Aktien ausgegeben werden können. Dies ist der Hauptgrund, warum die Aktiengesellschaft die überwiegend gewählte Geschäftsform von Großunternehmen und sehr schnell wachsenden Unternehmen neuer Branchen ist. Aufgrund der besonderen Struktur ist die Aktiengesellschaft unabhängig von seinen Eigentümern und damit in seiner Existenz sehr stabil und sicher.
Aktiengesellschaften – Selbstbedienungsmarkt für Manager
Die Beteiligung von Kleinanlegern – wie z. B. auch bei Mitgliederbeteiligungen – ermöglicht es einer sehr breiten Masse, am Erfolg eines Unternehmens teilzuhaben. Entstanden sind die ersten Vorläufer unserer heutigen Aktiengesellschaft bereits im Römischen Reich, in dem sich Händler geeignet vereinigten, um Reisen zu finanzieren. Im 14. und 15. Jahrhundert wurden im Bereich der Erzindustrie Unternehmen zusammengeschlossen, denn Abbau und Verarbeitung der Erze erforderten enormen Kapitaleinsatz. Im deutschen Sprachraum entwickelten sich diese Strukturen in Form von Genossenschaften oder Gewerkschaften, welche Anteilsscheine, die sog. Kuxe, ausgaben. Diese Kuxe wurden überwiegend von Geschäftspartnern und Kaufleuten erworben. Als die erste wirkliche Aktiengesellschaft gilt jedoch die 1407 in Genua gegründete St. Georgsbank. Lange Zeit konnten Aktiengesellschaften nur gegründet werden, wenn ein sog. hoheitlicher Akt durchgeführt wurde, was die Aktiengesellschaft zu einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit machte. Später genügte eine staatliche Genehmigung oder Konzession, mittlerweile ist die Gründung einer Aktiengesellschaft von Rechts wegen und ohne staatliche Genehmigung möglich. Grundlage ist jedoch die Notwendigkeit, dass alle erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Aktiengesellschaft zu gründen. Jedes Land hat für die Geschäftsform der Aktiengesellschaft einen eigenständigen Begriff mit zugehöriger Abkürzung – in Deutschland AG – entwickelt.