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Aktiensplit

Der Aktiensplit, auch als Aktienteilung bekannt, ist eine Maßnahme von Unternehmen, welche die Aktien herausgegeben haben, um die Aktien, die auf dem Markt im Umlauf sind, noch breiter zu streuen, um die Aktie auch für Kleinanleger interessant zu machen. Heißt im Grunde, dass die Aktien verkehrsfähiger gemacht werden sollen.

Meist wird ein Aktiensplit von Gesellschaften angewendet, wenn die Entwicklungen an dem Kapitalmarkt einen Erfolg verzeichnen. Dies ist aus den Aktienkursen ersichtlich. Steigen die Kurse der Aktien enorm an, kann ein Kleinaktionär diese Aktien gar nicht erst erwerben, weil der Preis viel zu hoch ist. Durch den Aktiensplit möchte ein Unternehmen den Kurs verkleinern und die Aktie damit wieder interessant manchen, auch für Kleinaktionäre.

Aktiensplit – Buy one, get one free

Ein Aktiensplit, also die Neueinteilung vom Grundkapital durch das Ausgeben für neue Aktien, kann aber nicht einfach so vorgenommen werden. Es ist ein Beschluss und eine Genehmigung der Hauptversammlung notwendig. Ist der Prozess in einer Hauptversammlung durchgeführt worden, werden die Aktien, die neu sind, in die Depots von den Anlegern, die bereits bestehen, eingebucht. Dies geschieht durch die Institute, bei denen die Depots bestehen, und bedarf keiner gesonderten Anweisung von den Aktionären. An dem Anteil des Grundkapitals ändert sich nichts, es wird nur die Anzahl der bestehenden Anteile geändert, daher muss auch der Anleger dieser Veränderung nicht zustimmen.

Beträgt das Aktienvolumen beispielsweise 50.000 Aktien zu 100 Euro, liegt der Wert der Gesamtaktien bei 5.000.000 Euro. Durch den Aktiensplit von 1:5, der in der Hauptversammlung beschlossen worden ist, heißt es nun, dass eine Altaktie in nun 5 neue Aktien geteilt worden ist. Der Neupreis der Aktie beträgt nun 20 Euro, die Anzahl der in Umlauf gebrachten Aktien beträgt 250.000 Aktien und der Wert der Gesamtaktien liegt immer noch bei 5.000.000 Euro. Es ist erkennbar, dass sich lediglich die Anzahl der Aktienanteile und der Aktienpreis verändert haben. Das Aktien- und Anteilsvolumen ist gleich geblieben. Wichtig ist aber, dass die Aktiengesellschaft bei einem Aktiensplit darauf achtet, dass sich der Nennbetrag der Aktie den Wert von einem Euro keinesfalls unterschreitet. Es ergeben sich durch den Aktiensplit für ein Unternehmen oder die Anleger keine Nachteile. Der Vorteil liegt im Grunde darin, dass Aktionäre, die Interesse an den Unternehmensaktien haben, diese aber auf Grund des hohen Preises keine kaufen konnten, nun die Möglichkeit für einen Kauf erhalten haben.

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