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Aktientausch

Über einen Aktientausch werden häufig Firmenübernahmen abgewickelt. Übernimmt ein Bieter ein Unternehmen und bietet den Altaktionären von dem Unternehmen, dass übernommen wird, Aktien als eine Gegenleistung an, wird diese als Aktientausch bezeichnet. Das Verhältnis der Aktien, welches für die Anteile an dem Unternehmen getauscht wird, bestimmt der Bieter in einem Angebot, mit welchem das Tauschverhältnis geklärt werden soll. Das Angebot bestimmt, wie viele Anteile der Gesellschaft zustehen, die ein Unternehmen übernehmen möchten. Im Grunde werden die Aktien dann als Zahlungsmittel eingesetzt. Der Aktientausch wird auch bei einer Finanzierung für Fusionen angewendet. Als Aktientausch wird auch das Vorgehen bezeichnet, wenn zwei Unternehmen untereinander Aktienanteile tauschen. Grund für einen Tausch der Aktien kann auch eine Kapitalherabsetzung sein. Bei diesem Verfahren wird eine gewisse Anzahl Altaktien gegen eine geringere Anzahl Jungaktien von dem gleichen Unternehmen getauscht. Dabei verändert sich der Nominalwert von den Aktien in der Summe nicht.

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Die Grundlagen für einen Aktientausch werden durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, kurz WpÜG, bestimmt. Nach diesem Gesetz müssen die Aktien für den Handel an einem Markt, der organisiert ist, auch zugelassen sein. Der Bieter muss für den Aktientausch Angebotsunterlagen öffentlich machen. Diese werden von der BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kontrolliert.

Wann eine Gegenleistung mit Aktien bei einem Aktientausch angemessen ist, wird durch die WpÜG-Angebotsverordnung berechnet.

Es war lange Zeit nicht üblich, dass ein Aktientausch vorgenommen worden ist, wenn eine Aktiengesellschaft eine andere Aktiengesellschaft übernimmt. Bis zum Jahr 2000 fand der Kauf durch eine Abfindung mit einem Barausgleich statt. Erst seit 2000 hat der Aktientausch an Bedeutung zugenommen.

Schaut man sich im Internet die Nachrichten zu Aktien einmal an, wird man feststellen, dass immer wieder ein Aktientausch vorgenommen worden ist. Auch wenn es heißt „Unternehmen x übernimmt Unternehmen y, hat oft ein Aktientausch stattgefunden. Manchmal macht eine Aktiengesellschaft auch ohne besondere Gründe ein Angebot für den Aktientausch, weil Interesse an diesem Unternehmen besteht. Es gibt auch den Fall, dass nach Aktionären für einen Aktientausch gesucht wird, weil das Unternehmen nicht mehr gewinn bringend geführt werden kann. Eine Aktiengesellschaft erhält nicht selten auch mehrere Angebote für einen Tausch und kann sich dann entscheiden, welches dieser angenommen wird. Es muss aber ein Aktientausch nicht akzeptiert werden.

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