Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kurz AGB, sind eigentlich immer Bestandteil eines Vertrages, der zwischen zwei Parteien geschlossen wird. Sie bilden einen sehr wichtigen Teil von Verträgen und es muss auf diese immer einen Hinweis geben, sodass die Vertragsparteien Kenntnis über diese nehmen können. Werden die AGB´s angewendet, bedarf es in der Regel keinen gesonderten Vereinbarungen mehr, es sei denn, dass abweichende Vereinbarungen getroffen werden, welche der Schriftform bedürfen. Es spielt keine Rolle, ob Verträge schriftlich oder mündlich geschlossen werden, solang auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird und diese auch anerkannt werden, finden diese Anwendung. Der Kunde muss Zugang zu den AGB´s haben, es reicht hier sogar aus, dass diese in den Geschäftsräumen ausgehängt sind. Allerdings müssen die Vertragsparteien die AGB´s schriftlich akzeptieren, sodass diese auch angewendet werden dürfen. Werden abeichende Vereinbarungen getroffen, gelten diese immer vor den AGB´s.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bekannt durch das Kleingedruckte
Zum Schutz aller Vertragsparteien gibt es das AGB-Gesetz, welches 2001 in das BGB einbezogen worden ist. Hier werden bestimmte Formulierungen definiert. Möchte man eigene rechtmäßige AGB´s zum Beispiel auf seiner Webseite präsentieren, muss hierfür ein Anwalt eingesetzt werden. Es gibt zahlreiche Branchen, welche über einheitliche allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen. Teilweise sind diese von den Verbänden erstellt worden und werden von Mitgliedsunternehmen angewendet. Zu den speziellen AGB´s gehören die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, allgemeine Bausparbedingungen (ABB), allgemeine Reisebedingungen, allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSP), allgemeine Versicherungsbedingungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
Werden ständig Geschäfte abgeschlossen, kann auch vereinbart werden, dass die AGB´s bei allen künftigen Geschäften Anwendung finden, sodass nicht immer wieder eine neue Akzeptanz dieser geschlossen werden muss. Da Unternehmen in der Regel immer über allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen, haben diese keine Wirksamkeit, wenn sie sich widersprechen. In solchen Fällen findet in der Regel die gesetzliche Grundlage Anwendung.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil von einem Vertrag, wenn diese auch in den Vertrag mit einbezogen worden sind und vom Vertragspartner akzeptiert werden. Werden diese abgelehnt, kommt meist kein Vertragsabschluss zu Stande.
Keine Anwendung finden die AGB´s bei Familien-, Erb- oder gesellschaftlichen Verträgen. Auch bei Tarifverträgen oder Dienst- und Betriebsvereinbarungen gelten die Bedingungen nicht. Dies ist in § 30 Abs. 4 BGB geregelt.