Anlagevermögen
Wertgegenstände, welche in einem Unternehmen dazu verwendet werden, dass sie dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen, werden als Anlagevermögen bezeichnet. Das Handelsgesetzbuch bildet die gesetzlichen Grundlagen für das Anlagevermögen, welches in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen gegliedert ist.
Demnach gehören unter anderem zum Anlagevermögen: Büroausstattung, Maschinen, Immobilien, also alles das, was langfristig gesehen an ein Unternehmen gebunden sein wird und nicht innerhalb von kurzer Zeit in Geld umzuwandeln ist. Auch Lizenzen, langfristige Geldanlagen und Patente sind als Anlagevermögen zu bezeichnen.
Anlagevermögen – bei vielen Firmen das einzige Vermögen
Das Anlagevermögen wird in einer Bilanz immer auf der Aktivseite, der linken Bilanzseite, aufgestellt. Es müssen alle Gegenstände vom Anlagevermögen in der Bilanz aufgeführt werden. Es gehören aber keine selbst erschaffenen und immateriellen Güter, wie zum Beispiel eine entwickelte Software, die in einem Unternehmen zum Einsatz kommt, dazu.
Werden Gegenstände mit der Zeit abgenutzt, wie Fahrzeuge, ist ein Unternehmen verpflichtet, hierfür eine planmäßige Abschreibung vorzunehmen. Diese findet nicht statt, wenn die Gegenstände nicht abnutzbar sind, beispielsweise Grundstücke. Diese werden aber in einer außerplanmäßigen Abschreibung einbezogen. Der Grund, dass eine Abschreibung erfolgen muss, liegt darin, dass Anlagevermögen in der Bilanz lediglich mit dem reellen Wert, also dem möglichen Verkaufswert, eingetragen werden soll.
Bei der Bewertung vom Anlagevermögen muss bei den Summen zwischen dem Bruttosachanlagevermögen und dem Nettosachanlagevermögen unterschieden werden. Der Wert der Gegenstände, die zur planmäßigen Abschreibung gehören, ist das Nettosachanlagevermögen, weil, je älter der Gegenstand ist, desto geringer sein Wert. Bei Gebäuden beispielsweise sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Herstellungskosten in den Bilanzwert mit einzubeziehen. Auch die anfallenden Nebenkosten müssen festgestellt werden und werden als Bruttosachanlagevermögen verzeichnet.
Aktien gehören ebenso zum Anlagevermögen und mit in die Bilanz eingetragen werden. Da sich hier aber der Wert der Aktie stetig verändern kann, muss keine ständige Bilanzkorrektur stattfinden. Die Aktien werden mit dem Wert eingetragen, zu welchen sie gekauft worden sind. Als immaterielles Anlagevermögen werden Patente, Konzessionen und Lizenzen bezeichnet. Das Sachanlagevermögen kann aus Grundstücken, Maschinen, maschinellen Anlagen, Geschäftsausstattung und Betriebsausstattung bestehen. Es sind im Grunde Gegenstände, die genutzt werden, was wiederum eine Wertminderung zur Folge hat. Beteiligungen Wertpapiere und langfristige Darlehensforderungen gehören zum Finanzanlagevermögen.
Wird eine Bilanz erstellt, müssen die einzelnen Gegenstände auch in die einzelnen Formen des Anlagevermögens unterteilt sein.