Ertragswert
Der Ertragswert einer Immobilie muss bekannt sein, um den Beleihungswert dieser Immobilie zu ermitteln. Der Ertragswert bildet für den Beleihungswert die Grundlage. Als Immobilien werden. Ermittelt wird der Ertragwert aus der Differenz des Jahresbruttoertrages und den Bewirtschaftungskosten. Die Pacht- und Mieterträge werden als somit als Basis für die Berechnung verwendet. Als Ertragswertverfahren wird dieses Verfahren bezeichnet und ist mit § 15 WertV geregelt. Eine andere Bezeichnung für Ertragswert ist Zukunftserfolgswert. Damit aber eine Anwendung des Verfahrens möglich ist, muss der Bewertende die Möglichkeit haben, die Nettoeinzahlungen und die Nutzungsdauer der Zukunft einzuschätzen. Weiterhin muss auch der Kalkulationszinssatz von demjenigen festgelegt werden, der die Bewertung vornimmt.
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