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Tagesgeld Vergleich

Gepostet von Börsenlexikon am 15. Dez, 2011 in Börsenlexikon

Der Artikel rät zum Vergleich von TagesgeldernTagesgeldkonten erfreuen sich aufgrund ihrer vielen Vorteile immer größerer Beliebtheit. Anleger können täglich über ihr Geld verfügen und erhalten zudem eine attraktive Verzinsung. Um das richtige Tagesgeldkonto zu finden, sollten Anleger zuerst einmal einen Tagesgeldvergleich machen. Angeboten werden Tagesgeld Vergleiche bei Vergleichsportalen wie Testsieger.de.

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Deutscher Aktienindex – Barometer der Wirtschaft

Gepostet von Börsenlexikon am 6. Dez, 2011 in Börsenlexikon

Der Artikel erläutert den Deutschen AktienindexSeit seiner Einführung am 1. Juli 1988 hat sich der Deutsche Aktienindex (DAX) zum Leitindex der deutschen Wirtschaft entwickelt. Das Markenzeichen der Deutsche Börse Group fasst die Kurse der 30 größten und umsatzstärksten deutschen Aktiengesellschaften (Blue Chips) zusammen. Der ursprüngliche DAX geht auf den seit 1959 geführten Index der Börsen-Zeitung zurück und wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen und der Frankfurter Wertpapierbörse auf den Weg gebracht. Ab 1994 listete der DAX 100 (heute HDAX) die 100 besten Werte. Davon abgegrenzt wurde wenig später der DAX30 mit den 30 Spitzenunternehmen und der MDAX mit den 70 nachfolgenden Werten.

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Ertragswert

Gepostet von Börsenlexikon am 26. Mai, 2010 in Börsenlexikon, E

Der Ertragswert einer Immobilie  muss bekannt sein, um den Beleihungswert dieser  Immobilie zu ermitteln. Der Ertragswert bildet für den Beleihungswert die Grundlage. Als Immobilien werden. Ermittelt wird der Ertragwert aus der Differenz des Jahresbruttoertrages und den Bewirtschaftungskosten. Die Pacht- und Mieterträge werden als somit als Basis für die Berechnung verwendet. Als Ertragswertverfahren wird dieses Verfahren bezeichnet und ist mit § 15 WertV geregelt. Eine andere Bezeichnung für Ertragswert ist Zukunftserfolgswert. Damit aber eine Anwendung des Verfahrens möglich ist, muss der Bewertende die Möglichkeit haben, die Nettoeinzahlungen und die Nutzungsdauer der Zukunft einzuschätzen. Weiterhin muss auch der Kalkulationszinssatz von demjenigen festgelegt werden, der die Bewertung vornimmt.
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Anleihe

Gepostet von Börsenlexikon am 30. Apr, 2010 in A, Börsenlexikon

Eine Anleihe wird auch als Wertpapieranleihe, Rentenpapier, Schuldverschreibung, Wertpapieranleihe, Bond oder Obligation bezeichnet. Die Anleihe, meist wird es Anleihen genannt, gehört zu dem Bereich der Wertpapiere und lauten auf einen anonymen Inhaber oder einen namentlich bekannten Inhaber. Die Anleihen verbriefen einen Anspruch aus einem Schuldrecht, welches aus einer Gewährung für ein Darlehen an den Ausgeber, auch Emittent genannt, besteht, und sind Papiere, die verzinst werden. Die Anleihe ist eine alte Form für Wertpapiere, welche sich noch immer verbessert und auch erneuert wird. Ein Gläubiger oder Käufer, also Anleger, kauft im Grunde eine Schuldverschreibung und gibt dem Schuldner oder Verkäufer, also Emittenten, ein Darlehen mit der Zahlung von einem Emissionspreis. Der Verkäufer kann eine öffentliche Hand, ein Realkreditinstitut, eine Geschäftsbank, ein Spezialkreditinstitut oder en Unternehmen sein. Er ist verpflichtet, die Zinsen, die vereinbart worden sind, nach dem Ende der Laufzeit, und auch den Nennwert von der Anleihe an den Geber zurückzubezahlen. Durch dieses Verfahren können sich die Verkäufer der Schuldverschreibungen ein Fremdkapital verschaffen, mit welchem für eine kurze oder auch lange Zeit gearbeitet werden kann. Meist wird eine Anleihe an der so genannten Effektbörse gehandelt. Anleihen können zu einem gewissen Kurs gekauft und verkauft werden, wie es beliebt ist. Die Emittenten treffen dabei die Entscheidung, ob die Wertpapiere unter, über oder zu dem Nennwert ausgegeben werden. Eine Anleihe unterscheidet sich nach der Verzinsung, der Rückzahlung und der Laufzeit.

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Anlagevermögen

Gepostet von Börsenlexikon am 28. Apr, 2010 in A, Börsenlexikon

Wertgegenstände, welche in einem Unternehmen dazu verwendet werden, dass sie dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen, werden als Anlagevermögen bezeichnet. Das Handelsgesetzbuch bildet die gesetzlichen Grundlagen für das Anlagevermögen, welches in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen gegliedert ist.

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Anfangswert

Gepostet von Börsenlexikon am 27. Apr, 2010 in A, Börsenlexikon

Der Anfangswert wird auch als Kapitalwert bezeichnet und bildet sich Summe der Ein- und Auszahlungen, welche infolge von einer Investition sind, die zu Beginn der eigentlichen Investition bezogen worden. Alle Zahlungen, welche daraufhin folgen, werden abgezinst, aus als diskontiert bezeichnet. Durch dieses Verfahren ist es möglich, die Zahlungsströme in einen Vergleich zu bringen. Damit der Anfangswert berechnet werden kann, muss der Kalkulationszinsfuß oder der Kalkulationszinssatz dargelegt werden. Dieser wiederum ergibt sich aus den Erwartungen der Rendite vom Eigentümer des Unternehmens oder von den Neuinvestoren. Die Rendite, die gefordert wird, muss der Mindestverzinsung vom Kapital, das eingesetzt worden ist, entsprechen. Es wird für die geplante Investition gesprochen, wenn der Kalkulationszinssatz geringer ist als der interne Zins. Ist es der umgekehrte Fall, also ist der Kalkulationszins höher, sind normalerweise andere Projekte für einen Investor wirtschaftlicher.

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